Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xolvis GmbH

§ 1 Präambel 

1.1. Die Xolvis GmbH (nachfolgend “Xolvis“), Im Thal 2, 82377 Penzberg, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Online Bezahl- und Rechnungsversandlösung “Xolvis“ (nachfolgend „Software“). Hierbei handelt es sich um eine Software zum Versand und Managen von Rechnungen an den Endkunden inkl. Bezahlfunktion für den Endkunden, welche die zusätzliche Anbindung von verwandten Funktionen und Dienstleistungen wie unter anderem Kundenverwaltung, Rechnungsverwaltung, etc. ermöglicht. Xolvis stellt diese Software mittels Fernzugriffs über das Internet (“Software-as-a-Service“, kurz “SaaS”) bereit. 

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Xolvis für Verträge mit Unternehmen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der Xolvis und Unternehmen, welche das Softwareangebot von Xolvis in Anspruch nehmen (nachfolgend „Anwender“). Das Angebot von Xolvis besteht in einer Software, die zur ausschließlichen Nutzung über das Internet bereitgestellt wird. Die Anwender organisieren ihren Unternehmens-Account der Software und halten zugleich ihre Mitarbeiter dazu an.

1.3. Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese diesen AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der Xolvis und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt. Um die Software von Xolvis optimal nutzen zu können, wird der Anwender regelmäßig einen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister („Zahlungsdienstevertrag“) abschließen. Der Zahlungsdienstleister ist kein Erfüllungsgehilfe von Xolvis.

1.4. Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn Xolvis diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung 

2.1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von Xolvis betrieben werden („Hosting“). Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieser Vereinbarung.

2.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot, welches dem Anwender gemacht wurde.

2.3. Das dem Anwender gemachte Angebot ist abhängig von dem spezifischen Nutzungsinteresse des Anwenders. Bei jährlicher Zahlung kann Xolvis dem Anwender eine Preisminderung anbieten. Die Nutzungsdauer bemisst sich nach der Laufzeit des Vertrages. Diese beträgt mindestens ein Jahr. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurde.

2.4. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Xolvis.

2.5. Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware. Xolvis ist nicht verantwortlich für die Erfüllung von dem Anwender betreffenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen oder für Leistungen des Zahlungsdienstleisters. Der Anwender hat die Aufgabe, Xolvis auf Eignung zur Datenverarbeitung gemäß der für ihn relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu prüfen.

2.6. Xolvis ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders und seiner Mitarbeiter dürfen zur Leistungserfüllung durch Xolvis – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.

2.7. Xolvis übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Kundenverwaltung für den Auftraggeber, der für diese ausschließlich verantwortlich bleibt.

§ 3 Vertragsschluss 

An einem Vertragsschluss interessierte Unternehmen können per E-Mail mit Xolvis Kontakt aufnehmen oder sich auf der Internetseite von Xolvis unter www.xolvis.com durch Angabe der Kontaktdaten ihres Unternehmens als Anwender registrieren. Nach Eingang der Interessensbekundung und bei Akzeptanz des Anwenders versendet Xolvis eine E-Mail als Angebot zum Vertragsschluss an den Anwender, die auch mit einem Bestätigungslink versehen sein kann. Mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots per E-Mail oder dem Aktivieren des Bestätigungslinks durch den Anwender kommt der Vertragsschluss zwischen diesem und Xolvis zustande. '

§ 4 Supportleistungen 

Support-Anfragen können telefonisch oder per Email gestellt werden. Xolvis kann weitere Support-Channels zur Verfügung stellen. Support-Anfragen sind Fragen an die Support- Mitarbeiter der Xolvis zur Software. Der Support zur Nutzung von Xolvis beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der Software durch einen Support-Mitarbeiter.

§ 5 Vertragspflichten des Anwenders 

5.1. Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von Xolvis, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten. 

5.2. Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung, zu prüfen und sich dabei ggf. fachkundig beraten zu lassen, inwieweit die von Xolvis angebotenen Leistungen seinen tatsächlichen und an ihn gerichteten rechtlichen Anforderungen entsprechen; dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software erforderlichen Mindestanforderungen der Xolvis an die vom Anwender eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind. Xolvis wird den Anwender vor Beginn der Nutzungsdauer über die Mindestanforderungen in Kenntnis setzen; Hinweisen von Xolvis zur Fehlervermeidung Folge zu leisten; seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen; die an Xolvis übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können.

5.3. Der Anwender wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen und insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Xolvis betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders mit dem Personalmanagement befasst sein sollten, ermöglicht Xolvis die Erstellung mehrerer Administratoren-Accounts in der Software.

5.4. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist Xolvis berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er Xolvis gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

5.5. Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an Xolvis zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt Xolvis von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.

5.6. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist Xolvis berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. Xolvis wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist Xolvis unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die Xolvis durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann Xolvis dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er Xolvis den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

5.7. Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen nach Ziffer 5.2 dieser Vereinbarung unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Xolvis ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.

5.8. Das Cloud-Material und Xolvis-Materialien unterliegen den Exportbeschränkungen verschiedener Länder. Der Anwender willigt ein diese Materialien nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Xolvis in Länder sowie an Personen oder Unternehmen zu exportieren, an die der Export gesetzlich verboten ist. Der Anwender ist verpflichtet, im Hinblick auf die Nutzung der Materialien die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem er registriert ist, sowie die Bestimmungen anderer Länder zu beachten.

§ 6 Zugangsdaten 

Der Anwender wird die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Passwörter müssen zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden, um die Nutzung durch Unbefugte unter Verwendung anwendereigener Passwörter oder anwendereigener Infrastruktur zu verhindern. Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht einfach zu erraten, zu errechnen oder zu bestimmen sind. Der Anwender wird Xolvis unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Der Anwender verpflichtet sich, Arbeitnehmer, die Xolvis nutzen ebenso zur Geheimhaltung der Daten und Passwörter zu verpflichten.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen 

7.1 Der Anwender zahlt für die Leistungen von Xolvis nach diesen AGB einen monatlichen Betrag in Abhängigkeit der der dem Anwender gestellten Preise, welche einem dem Anwender gemachten Angebot oder der Seite Preise auf unserer Internetseite entnommen werden kann. 

7.2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

7.3. Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung oder mittels Kreditkarte (Visa/Mastercard) zur Auswahl.

7.4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, bei Lastschrifteinzugsermächtigung innerhalb von 14 Tagen, ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Vorabinformation zum Einzug der Lastschrift wird dem Anwender, wenn sie nicht in der Rechnung enthalten ist, mindestens einen Tag vor Fälligkeit per Email an die von Ihm hinterlegte Email-Adresse gesendet.

7.5. Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Xolvis stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 11,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7.6. Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von Xolvis auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.

7.7. Der Xolvis ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.

7.8. Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von Xolvis in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann Xolvis ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.

7.9. Xolvis ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist Xolvis berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

§ 8 Nutzungsbedingungen 

8.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich Xolvis zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Xolvis entsprechende Nutzungsrechte. 

8.2. Xolvis räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unter-ierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.

8.3. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es die §§ 69d und 69e Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich gestatten.

8.4. Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt Xolvis eine einfache Lizenz ausschließlich zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.

§ 9 Gewährleistung für Softwareelemente 

9.1. Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von Xolvis liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.). 

9.2. Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Xolvis ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist, aber auch nur, wenn der Anwender die fehlende Funktionalität unverzüglich angezeigt hat. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Xolvis verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.

9.3. Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.

9.4. Xolvis weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Xolvis liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Xolvis handeln, von Xolvis nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Xolvis haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Xolvis erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

§ 10 Haftung 

10.1. Xolvis haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit Xolvis kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

10.2. Xolvis haftet nicht für entstandene Schäden aus etwaig fehlerhaften Informationen des Zahlungsdienstleisters. Dies betrifft insbesondere Informationen, welche der Zahlungsdienstleister („Zahlungsinformationen“) an Xolvis versendet und welche Xolvis an den Anwender weiterleitet. Der Anwender, der stets einen Zahlungsdienstevertrag mit dem Zahlungsdienstleister abschließt, muss sich insbesondere betreffend der Richtigkeit der Zahlungsinformationen an den Zahlungsdienstleister halten. Der Zahlungsdienstleister ist kein Erfüllungsgehilfe von Xolvis. Soweit sonstige Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter oder durch Dritte erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von Xolvis sind, haftet Xolvis für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.

10.3. Soweit Xolvis dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die diese bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei vertragsgemäßem Verhalten typischerweise zu erwarten sind.

10.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von Xolvis oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von Xolvis beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Xolvis oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von Xolvis beruhen.

10.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von Xolvis für anfängliche Sachmängel an der Software wird ausgeschlossen.

§ 11 Kündigung 

11.1. Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurde. 

11.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Xolvis behält sich das Recht vor, bei Nichtnutzung oder Inaktivität eines Accounts diesen mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

11.3.Ein außerordentliches Recht zur Kündigung liegt für Xolvis insbesondere dann vor, wenn der Zahlungsdienstleister den mit dieser Leistung verknüpften Zahlungsdienstevertrag mit dem Anwender kündigt.

11.4. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen, um wirksam zu sein.

§ 12 Nebenabreden, Schriftformerfordernis 

12.1. Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten. 

12.2. Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.

12.3. Xolvis ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert Xolvis den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. Xolvis wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.

12.4. Einseitige Änderungen dieser AGB durch Xolvis werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von Xolvis in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.

12.5. Xolvis behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird Xolvis selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.

§ 13 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten 

13.1 Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sind hier in der Datenschutzvereinbarung zu finden. 

13.2 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass, soweit von dem Anwender an Xolvis übermittelte personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung vertraglich geschuldeter Pflichten, welche sich aus dieser Vereinbarung ergeben, von Xolvis verarbeitet werden, dieses im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses erfolgt. Zu diesem Zweck schließen die Parteien einen Vertrag zu Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, welcher als Anlage I unmittelbarer Bestandteil dieser Vereinbarung ist, und in das Vertragsverhältnis mit einbezogen wird.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

14.2. Gerichtsstand ist München, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Xolvis ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15 Salvatorische Klausel 

Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit Xolvis geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.